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Honorare für Advokatur und Mediation
Advokatur
Die Anwaltskosten hängen von Art und Umfang des Auftrags ab. Unsere Honorare werden im Rahmen einer schriftlichen Honorarvereinbarung festgelegt. Bei gerichtlicher Vertretung gilt die Honorarordnung des jeweiligen Kantons, sofern nicht die Honorierung nach Zeitaufwand vereinbart ist. Liegt ein Streit- oder Interesseswert vor, kann sich das Honorar nach dessen Höhe richten.

Die Kosten für anwaltliche Bemühungen und für allfällige einzuleitenden Verfahren werden zu Beginn des Mandats oder spätestens nach einer ersten Abklärung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs besprochen und in einem Mandatsvertrag festgehalten.

Wenn die Klientin oder der Klient für die Kosten eines Prozesses nicht aufkommen kann, prüfen wir die Möglichkeit der unentgeltlichen Prozessführung, Verbeiständung oder Verteidigung.
Mediation
Wir rechnen in der Regel nach Stundenaufwand ab. Das Honorar orientiert sich am Ansatz für anwaltliche Beratung. Je nach Mandat können Tagespauschalen vereinbart werden. Im Vorfeld werden mit den Parteien die Kosten und Rahmenbedingungen in Form eines schriftlichen Mediationsvertrags festgelegt.
Links
Honorarordnung des Appellationsgerichtes Basel-Stadt
Tarifordnung des Kantonsgerichtes Basel-Landschaft
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